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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Immert [11044]      Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Bernkastel-Kues
 
 
 
letzte Aktualisierung: 08/01/2018
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kues
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
In das Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren Immert werden die landwirtschaftlichen und ein Teil der forstwirtschaftlichen Grundstücke der Gemarkung Immert, die bebaute Ortslage und einige angrenzende Grundstücke der Gemarkungen Gielert, Thal-fang und Bäsch einbezogen.
Das Zusammenlegungsgebiet hat eine Fläche von rd. 282,5 ha.
Gemäß § 92 Abs. 1 i. V. mit § 7 FlurbG ist das Zusammenlegungsgebiet so abzugenzen, dass der Zweck des Verfahrens möglichst vollkommen erreicht wird. Mit dem unter Abschnitt I dieses Zusammenlegungsbeschlusses festgestellten Zusammenlegungsgebiet können alle nachfolgend unter Ziffer 2.2 näher begründeten Verfahrensziele erreicht werden. Durch die Einbeziehung der bebauten Ortslage wird ermöglicht, die Hof- und Hofanschlussflächen der landwirtschaftlichen Betriebe zweckmäßig zu arrondieren und neu zu gestalten. Die Einbeziehung eines Teils der Waldflächen erfolgt zur einfacheren und kostengünstigeren Bearbeitung des Verfahrens, insbesondere zur Vermeidung auf-wendiger Vermessungsarbeiten. Eine Neuordnung der Waldgrundstücke ist nicht geplant. Die Flurstücke der Gemarkungen Gielert, Thalfang und Bäsch werden ebenfalls zur einfacheren und zweckmäßigeren Abgrenzung des Zusammenlegungsgebietes ent-lang von Wegen zugezogen.
Der Bereich der Gemeinde Immert wurde im Rahmen einer agrarstrukturellen Entwicklungsplanung für die gesamte Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf mit untersucht. Die agrarstrukturelle Entwicklungsplanung wurde durch Landschaftsarchitekt Karl Heinz Fischer, Trier, im Auftrag der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier im März 2001 erstellt. Dabei wird für die Gemarkung Immert Bedarf an Bodenordnung festgestellt und zur zweckmäßigen Umsetzung ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren vorgeschlagen.
Die landwirtschaftliche Berufsvertretung befürwortet ein beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren in der Gemeinde Immert.
Auch die Verbandsgemeinde Thalfang am Erbeskopf und die Ortsgemeinde Immert stehen einem Verfahren zustimmend gegenüber. Der Ortsgemeinderat hat mit Beschluss in seiner Sitzung am 30.03.2006 die Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens befürwortet.
Die zuständige Landesplanungsbehörde und die übrigen zu beteiligenden Behörden und Organisationen wurden gehört (§ 5 Abs. 2 u. 3 FlurbG).
Die am Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer wurden in einer Versammlung am 29.08.2006 in Immert über das geplante Beschleunigte Zusammenlegungsverfahren einschließlich der entstehenden Kosten informiert (§ 5 Abs. 1 FlurbG).
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlungöff_bek_festst_werte.pdf
Termin zur Offenlage des Zusammenlegungsplanentwurfes (Rohplanvorlage)oeff_bek_rohplanvorl.pdf
Feststellung der UVP-Pflichtoeb_uvp_verzicht_immert.pdf
Vorläufige Besitzeinweisung und Überleitungsbestimmungenbek_besitzeinw.pdf
Ladung zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes und zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanesplanv_immert.pdf vollm_immert.doc
Obstbaumschnittkurs
Aktion „Mehr Grün durch Flurbereinigung“
(eingestellt: 22.02.2012)
schnittkurs_.pdf
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt: 18.06.2012)
massegrdstck.pdf
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt: 21.08.2012)
verwe_11044.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung
(eingestellt: 14.12.2012)
ausfuehrungsanord_11044.pdf
Zuteilung der Massegrundstücke gegen Geldausgleich
(eingestellt: 17.12.2012)
zuteil_grdstck11044.pdf
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums
(eingestellt: 19.03.2015)
Unanfechtbarkeit_Plan_11044.pdfUnanfechtbarkeit_Plan_11044.pdf
Schlussfeststellung
(neu eingestellt: 01.08.2018)
Schlussfeststellung.pdf
 
5. Karten
 

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"

Alter Bestand
Plan nach § 41 FlurbG
Verwertung Masselandverwert_internet_dina0.pdf
Neuer Bestand - Stand Nachtrag III
(eingestellt: 25.11.2013; Größe 2 MB)
neuer_bestand_n3.pdf
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Alexander Voll
Anschrift:
Neuborner Hof, 54426 Immert
Telefon:
06504/1565
Email:
sonstige Mitglieder:
Weinig, Bernd (Stellv. Vorsitzender)
Fuchs, Erwin
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Bernkastel-Kues
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54470 Bernkastel-Kues, Görresstrasse 10
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Langens, Frank
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Lehnen, Anna
Sachgebietsleiter Landespflege:
Sachgebietsleiter Bau:
Müller, Stephanie
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Beschleunigte Zusammenlegung nach §91
Verfahrensgröße:
282.50 ha
Anzahl der Beteiligten:
160
Kosten:
178.300 Euro
Finanzierung:
Das Verfahren wird mit 90 % gefördert. Die Eigenleistung der Beteiligten beträgt 10 %.
beteiligte Gemeinden:
Gielert, Immert, Thalfang
 
 
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