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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Riveris (Ort) II [71877]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Mosel mit Dienstsitz: Trier
 
 
Die Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Der Verwaltungsakt wird ortsüblich bekannt gemacht in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich sowie in der Rathauszeitung für die Stadt Trier.

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
Schlussfeststellung
des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Riveris (Ort) II
gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungs-
verfahrens Riveris (Ort) II

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungs-
verfahren Riveris (Ort) II durch folgende Feststellung ab:
1. Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt.
2. Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
3. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.

II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmer-
gemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.

Gründe

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) liegen vor.

Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.

Die Unterlagen für die Berichtigung des Grundbuches wurden den zuständigen Grundbuchämtern und die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt.

Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.

Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Riveris zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.

Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flur-
bereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.

Rechtsbehelfsfristen werden mit dieser Veröffentlichung nicht in Gang gesetzt. Die Rechtsmittelfristen richten sich nach den öffentlichen Bekanntmachungen.

Trier, den 23.11.2017

DLR Mosel

Im Auftrag (Siegel)

gez. Manfred Heinzen
 
letzte Aktualisierung: 11/23/2017
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Das Verfahrensgebiet wurde unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Berücksichtigung der Kataster- und Vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt, daß die mit der ländlichen Neuordnung in der Orts- und Ortsrandlage angestrebte Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in besonderem Maße die Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung möglichst vollkommen erreicht und auch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht werden.
Die Abgrenzung des Verfahrensgebietes Riveris (Ort) II ist so erfolgt, daß die agrarstrukturellen Zielsetzungen der ländlichen Bodenordnung zusammen mit den notwendigen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der Förderung der wasserwirtschaftlichen Zielvorgaben zur Realisierung des 'Gewässerprojektes Ruwer mit Nebenbächen' optimiert werden können.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss vom 22.11.1997
Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.10.2007
Ladung zum Planwunsch
Änderungsbeschluss vom 30.04.2009
Termin zur Offenlegung der Rohplanvorlage
Abmarkung von Grenzpunkten
Vorläufige Besitzeinweisung
Öffentliche Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Öffentliche Bekanntmachung: Zuteilung der Masselandgrundstücke
Zuteilungsbedingungen für die Masselandgrundstücke
Antragsformular für die Masselandvergabe
Ausführungsanordnung
Schlussfeststellung gemäß § 149 FlurbG
(neu eingestellt am 23.11.2017)
 
5. Karten
 
Gebietsabgrenzung:

Für die optimale Darstellung der Karten öffnen Sie die pdf-Datei bitte mittels rechtem Mausklick und "Link in neuem Fenster öffnen"!
Übersichtskarte zum Nachtrag II
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Bernhard Stüber
Anschrift:
Stauseestraße 59, 54317 Riveris
Telefon:
06500 / 267
Email:
sonstige Mitglieder:
Köppinger Tanja,
Günther Gerhard,
Palzer Harald,
Hemgesberg Jutta,
Schneider Rainer,
 
7. Mitarbeiter des DLR Mosel in Trier
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54295 Trier, Tessenowstrasse 6
Email:
dlr-Mosel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Gillmann, Jens
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Junghanns, Guido
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Graul, Heike
Sachgebietsleiter Landespflege:
Bitdinger, Martin
Sachgebietsleiter Bau:
Candels, Alexandra
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
81.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
222
Kosten:
183.800 Euro
Finanzierung:
Auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift über die Förderung von Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz ergibt sich im Flurbereinigungsverfahren Riveris (Ort) II eine Bezuschussung der zuwendungsfähigen Ausführungskosten in Höhe von 90 v.H., sodass der von den Beteiligten des Flurbereinigungsgbietes zu leistende Eigenanteil lediglich 10 v.H. beträgt.
beteiligte Gemeinden:
Osburg, Riveris, Waldrach
 
 
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