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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Dreis-Brück_Dockweiler [51017]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg
 
 
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Die Schlussfeststellung finden Sie unter 4. Bekanntmachungen.
 
letzte Aktualisierung: 08/27/2021
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Zweck des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens ist es, Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, der Siedlung, die naturnahe Entwicklung von Gewässern sowie Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu ermöglichen oder auszuführen, die durch die Herstellung der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 410 (neu) für die allgemeine Landeskultur entstehenden oder entstandenen Nachteile zu beseitigen, Landnutzungskonflikte aufzulösen und den Grundbesitz neu zu ordnen (§ 86 Abs. 1 Nrn. 1 bis 4 des Flurbereinigungsgesetzes)
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Bekanntmachung der Ladung zum geänderten
Flurbereinigungsplan in Form des Nachtrages 1
bek_ladungN1_inter.pdf
Vorzeitige Ausführungsanordnung
Massegrundstücke
Schlussfeststellung
 
5. Karten
 
Übersicht Massegrundstücke
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Gerhard Schneider
Anschrift:
Hillesheimer Str. 21a, 54552 Dreis-Brück
Telefon:
06595/486
Email:
sonstige Mitglieder:
Wirtz, Werner, Wiesenhof, Dreis-Brück
Kirstgen, Werner, Am Altbach 6, Dreis- Brück
Sicken, Helmut, Im Sittert 14, Dreis-Brück
Hamecher, Karl, Begrhof, Dreis-Brück
Von Landenberg, Bruno, Gerolsteiner Straße 5, Dockweiler
Lohberg, Peter, Hauptstraße 19, Dockweiler
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Emes, Harald
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ewertz, Joachim
Sachgebietsleiter Landespflege:
Linke, Olaf
Sachgebietsleiter Bau:
Jüngels, Helmut
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
2294.40 ha
Anzahl der Beteiligten:
392
Kosten:
ca.1,2 Mio. Euro
Finanzierung:
Die Ausführungskosten des Flurbereinigungsverfahrens Dreis-Brück/Dockweiler trägt der Unternehmensträger, da diese Ausführungskosten durch die Maßnahmen des Unternehmensträgers der Bundesautobahn A 1 und der Bundesstraße B 410 (neu) verursacht sind. Die Verfahrenskosten werden vom Land bzw. von dem Träger der Maßnahme getragen. Die Grundstückseigentümer als Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren werden hierdurch nicht belastet.
beteiligte Gemeinden:
Dockweiler, Dreis-Brück, Oberehe-Stroheich, Üxheim
 
 
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