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Dienstleistungszentren Ländlicher Raum - Rheinland-Pfalz (www.DLR.RLP.de)


Eschfeld [51079]      Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle: DLR Eifel mit Dienstsitz: Bitburg
 
 
Genehmigung des Wege- und Gewässerplanes mit landespflegerischem Begleitplan
Der Wege- und Gewässerplan ist von der ADD genehmigt worden.

Näheres unter 5. Karten

Der Wege- und Gewässerplanes mit landespflegerischem Begleitplan wird vom DLR Eifel im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft aufgestellt. Er ist die Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes und enthält alle geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Flurbereinigung hergestellt werden sollen. Der Plan nach § 41 FlurbG wird mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange erörtert. Wenn mit allen zu beteiligenden Institutionen Einvernehmen über die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebiets erzielt ist, kann der Plan von der ADD Trier (Oberen Flurbereinigungsbehörde) genehmigt werden. Der Plan enthält Karten, Pläne, einen Erläuterungsbericht, einen Maßnahmenkatalog sowie einen Kosten- und Finanzierungsplan.

 
letzte Aktualisierung: 07/10/2023
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachung
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
 
1. Verfahrensgebiet
 
 
 
2. Ziele des Verfahrens
 
Ziel des Verfahrens ist es, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft nachaltig zu verbessern. Neben der Verbesserung der Agrarstruktur sollen durch das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren aber auch Maßnahmen der Landentwicklung, der Dorferneuerung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Maßnahmen zur naturnahen Entwicklung von Gewässern unter Berücksichtigung des Landschaftsplanes ermöglicht bzw. bodenordnerisch unterstützt werden.
 
3. Verfahrensablauf
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss
Wahl des Vorstandes der TG
Bekanntgabe der Wertermittlung der Flurstücke
Ausbauplanung mit landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Flurbereinigungsbeschluss
Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
1. Änderungsbeschluss
Durchführung von Grenzregulierungs-
und Vermessungsarbeiten
2. Änderungsbeschluss
Informationsveranstaltung
 
5. Karten
 
Karte zum Änderungsbeschluss
Wege- und Gewässerplan
 
6. Vorstand der TG
 
Vorsitzender der TG:
Patrick Wallesch
Anschrift:
Kirchweg 7, 54619 Eschfeld
Telefon:
06559/900790
Email:
pwallesch@aol.com
sonstige Mitglieder:
Kickertz Manfred, Dorfstr. 6, 54619 Eschfeld;
Dahm Johann, Dorfstr. 11, 54619 Eschfeld;
Koster Siegfried, Dorfstr. 17, 54619 Eschfeld;
Wanken Thorsten, Hauptstr. 21, 54619 Eschffeld
 
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
 
Gruppenleiter:
Welt, Johannes
Sachgebietsleiter-
Planung und Vermessung:
Pint, Roland
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ewertz, Joachim
Sachgebietsleiter Landespflege:
Linke, Olaf
Sachgebietsleiter Bau:
Brück, Verena
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdaten
 
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
584.10 ha
Anzahl der Beteiligten:
191
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Eschfeld, Harspelt, Herzfeld, Irrhausen, Reiff, Reipeldingen
 
 
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