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Mit Wirkung vom [24.01.2022] wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet. Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke. (s. Bekanntmachungen)
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken