| Das Verfahren Selchenbach liegt in landwirtschaftlich benachteiligtem Gebiet. Die Durchführung der Bodenordnung in diesem Verfahren hat folgende Ziele:
 -	Beseitigung der Besitzzersplitterung und damit Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
 -	Erhalt und Entwicklung der Kulturlandschaft
 -	Unterstützung von Dorfentwicklung/Dorferneuerung
 -	Unterstützung einer eigentums- und umweltverträglichen Herstellung von Infrastrukturmaßnahmen in der Feldlage (Wegebau)
 -	Unterstützung von Naturschutz/Landespflege, Gewässerentwicklung und Bodenschutz
 
 Die Ortslage der Gemeinde Selchenbach ist in das vereinfachte Flurbereinigungsverfahren einbezogen. Mit der Regulierung der Ortslage werden insbesondere nachfolgend genannte Ziele angestrebt:
 -	Anpassung der Katastergrenzen an den tatsächlichen, örtlichen Verlauf (örtl. Bestand),
 -	Beseitigung von baurechtswidrigen Zuständen wie Überbauten (unklare Grenz- und Eigentumsverhältnisse),
 -	Schaffung bzw. Verbesserung der Zuwegung (innerörtliche Erschließung),
 -	Verbesserung der Bebaubarkeit der Flurstücke,
 -	Gebäudeeinmessung,
 -	Festlegung eines von den jeweiligen Grundstückseigentümern einvernehmlich gewünschten neuen Grenzverlaufes |