Weisenheim a. Sd. _ Lambsheim III [41273]

Flurbereinigung nach §§ 1/37

Zust. Dienststelle: DLR Rheinpfalz mit Dienstsitz: Neustadt

 
© DLR Rheinpfalz
 

Vorzeitige Ausführungsanordnung

Mit Wirkung vom 01. Mai 2023 wird die vorzeitige Ausführung des Flurbereinigungsplanes einschließlich seiner Nachträge angeordnet.
Sie hat die rechtliche Wirkung, dass die Abfindung jedes Beteiligten in rechtlicher Beziehung an die Stelle seiner alten Grundstücke und Rechte tritt. Die im Flurbereinigungsplan aufgeführten Teilnehmer werden jetzt auch Eigentümer der für sie ausgewiesenen Grundstücke.

(s. Bekanntmachungen)


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letzte Aktualisierung: 03/27/2023
 

1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadt
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter

 
1. Verfahrensgebiet oben
 
Übersichtskarte unmaßstäblich Darstellung auf der Grundlage der Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Mit Genehmigung des Landesamtes für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz.
 
 
2. Ziele des Verfahrens oben
 
 
3. Verfahrensablauf oben
 
Einleitende Informationen
Anordnungsbeschluss 07/22/2003
Wahl des Vorstandes der TG
Feststellung der Wertermittlung 07/03/2020
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 11/05/2020
Planwunschtermin
Allgemeiner Besitzübergang 05/15/2021
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 07/19/2022
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05/01/2023
Berichtigung der öffentlichen Bücher 06/12/2023
Schlussfeststellung
 
4. Bekanntmachungen oben
 
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
 
Die Veröffentlichungen erfolgen hier nachrichtlich. Fristen werden hierdurch nicht in Lauf gesetzt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte ortsüblich in den Amts- und Gemeindeblättern der Flurbereinigungsgemeinde sowie den angrenzenden Gemeinden. [

Aktuell

    Vorzeitige Ausführungsanordnung
    gemäß § 63 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 27.03.2023
______________________________________


Archiv


    Anhörung gemäß § 57 FlurbG, Planwunsch
___________________________________

    Teilungsbeschluss
    öffentliche Bekanntmachung vom 06.03.2019
___________________________________

    Geringfügige Änderung des Flurbereinigungsgebietes
    Beschluss vom 29.03.2019
_______________________________________

    Einladung zur Vorstandswahl
    öffentliche Bekanntmachung vom 20.03.2019
___________________________________

    Ladung zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertertmittlung gem. § 32 Satz 2 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 05.02.2020
______________________________________

    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
    öffentliche Bekanntmachung vom 03.07.2020
______________________________________

    Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG
    öffentliche Bekanntmachung vom 24.08.2020
______________________________________

    Vorläufige Anordnung gemäß § 36 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 06.11.2020
______________________________________

    Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Unanfechtbarkeit des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) und der Prüfung seiner Auswirkungen auf die Umwelt
    öffentliche Bekanntmachung vom 18.01.2021
______________________________________

    Vorläufige Besitzeinweisung
    gemäß § 65 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 12.04.2021
______________________________________
    Aktion "Mehr Grün durch Flurbereinigung"
    öffentliche Bekanntmachung vom 18.06.2021
______________________________________

    1. Ergänzungsanordnung
    zur vorläufigen Besitzweisung
    gemäß § 65 FlurbG
    öffentliche Bekanntmachung vom 17.06.2022

______________________________________
    Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung über dessen Inhalt
    öffentliche Bekanntmachung vom 20.06.2022
 
5. Kartenoben
 
    Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 65 FlurbG
    Karte zum Planwunsch

    Gebietskarte

    Karte zum Anhörungs- und Erläuterungstermin über die Ergebnisse der Wertertmittlung gem. § 32 Satz 2 FlurbG

    Karte zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

    Karte zur vorläufigen Anordnung
    gemäß § 36 FlurbG

    Karte des neuen Bestandes
    (Zuteilungskarte)
 
6. Vorstand der TGoben
 
Vorsitz der TG:
Thomas Scherner
Anschrift:
Wormser Str. 28, 67256 Weisenheim Am Sand
Telefon:
06353 / 1817
Email:
info@scherner-edelobstbrennerei.de
sonstige Mitglieder:
Veit Langenwalter, Michael Schwindt, Dennis Reuther, Thorsten Langenwalter,
 

© DLR Rheinpfalz
 
7. Mitarbeiter des DLR Rheinpfalz in Neustadtoben
 
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
67433 Neustadt, Konrad-Adenauer-Str. 35
Email:
Landentwicklung-Rheinpfalz@dlr.rlp.de
 
Gruppenleitung:
Bretscher, Raphael
Sachgebietsleitung Planung und Vermessung:
Weber, Hans-Georg
Sachgebietsleitung Verwaltung:
Litzel, Bianka
Sachgebietsleitung Landespflege:
Schmitt, Martina
Sachgebietsleitung Bau:
Carosi, Gary
 
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des VTG
 
8. Verfahrensdatenoben
 
Verfahrensart:
Flurbereinigung nach §§ 1/37
Verfahrensgröße:
97 ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
192
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Großkarlbach, Lambsheim, Weisenheim Am Sand
 
9. Verfahrensbilderoben
 
 


www.landentwicklung.rlp.de




10. Formulare und Merkblätter



Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken

Vollmacht
Erklärung
Vollmacht zur Vertretung bei der Vorstandswahl