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Bollendorf [51151]
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Zust. Dienststelle:
DLR Eifel
mit Dienstsitz:
Bitburg
© DLR Eifel
Aufstellung des Planes §41 FlurbG (Wege- und Gewässerplan mit landespflegerischem Begleitplan
).
Im Flurbereinigungsverfahren Bollendorf steht für 2020 die Aufstellung des Planes nach §41 FlurbG an. Er besteht aus einem Karten- und einem Textteil (Erläuterungsbericht und Anlagenverzeichnis) und den dazugehörigen Anlagen, wie z.B. Ergebnisse der mit den Trägern öffentlicher Belange geführten Verhandlungen, TG - Vorstandsbeschlüsse, Gutachten etc. Der Plan nach §41 FlurbG wird im Benehmen
mit dem TG - Vorstand aufgestellt und von der ADD Trier (Obere Flurbereinigungsbehörde) genehmigt bzw. planfestgestelt.
Nach der Genehmigung verfügt die Teilnehmergemeinschaft über das Baurecht für die im Plan nach §41 FlurbG enthaltenen Maßnahmen.
1. Änderungsbeschluss; Anordnung geringfügiger Änderungen des Flurbereinigungsgebietes.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 4. Bekanntmachungen.
letzte Aktualisierung:
09/25/2020
1. Verfahrensgebiet
2. Ziele des Verfahrens
3. Verfahrensablauf
4. Bekanntmachungen
5. Karten
6. Vorstand der TG
7. Mitarbeiter des DLR Eifel in Bitburg
8. Verfahrensdaten
9. Verfahrensbilder
10. Formulare und Merkblätter
1. Verfahrensgebiet
oben
2. Ziele des Verfahrens
oben
Das Bodenordnungsverfahren dient vorrangig der Erhaltung der Kulturlandschaft. Durch Zusammenlegung von Eigentumsflächen und einer Anpassung des ländlichen Wegenetzes hinsichtlich Dichte und Ausbauzustand an neuzeitliche betriebswirtschaftliche Erfordernisse und damit verbundener Kosteneinsparung im Bereich der Außenwirtschaft soll die Agrarstruktur verbessert werden. Daneben sollen landespflegerische Ziele sowie gemeindliche Planungen, auch im Bereich des Tourismus durch Flächenmanagement und Maßnahmen unterstützt werden. Ebenso dient das Flurbereinigungsverfahren Rechtssicherheit, da durch Neuordnung und -vermessung in der Feldlage unklare Grenzverhältnisse beseitigt werden.
3. Verfahrensablauf
oben
Einleitende Informationen
10/16/2014
Anordnungsbeschluss
12/01/2014
Wahl des
Vorstandes
der
TG
02/25/2015
Feststellung der
Wertermittlung
Wege- und Gewässerplan
mit
landschaftspflegerischem Begleitplan
Planwunschtermin
Allgemeiner
Besitzübergang
Bekanntgabe des
Flurbereinigungs-
bzw.
Zusammenlegungsplanes
Eintritt des neuen Rechtszustandes
Berichtigung der öffentlichen Bücher
Schlussfeststellung
4. Bekanntmachungen
oben
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsmittelfristen begründet, maßgebend hierfür sind die Bekanntmachungen in den offiziellen Bekanntmachungsorganen der betroffenen Kommunen!
Einladung der Grundstückseigentümer
zur Aufklärungsversammlung
internet_aufkl_vers.pdf
Präsentation zur Aufklärungsversammlung
Praesentation.pdf
Informationsblatt zur Aufklärungsversammlung
infoblatt.pdf
Anordnungsbeschluss
anordnungsbeschluss.pdf
Einladung zur Wahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft
Vorstandswahl.pdf
Signalisierung von Vermessungspunkten
für die Luftbildvermessung
bollendorf_internet.pdf
Einleitung der Wertermittlung
einleitung_wert.pdf
1. Änderungsbeschluss
Anordnung geringfügiger Änderungen
des Flurbereinigungsgebietes
bollend_intern_aenderb.pdf
5. Karten
oben
Übersichtskarten (Aufklärungsversammlung)
ortslage.pdf
ortslage_detail.pdf
verfahrensgebiet.pdf
Übersichtskarten des Verfahrensgebietes
anordnung_1_dina0.pdf
anordn_beschluss_frei.pdf
anordnung_3_dina0.pdf
anordnung_2_dina0.pdf
© DLR Eifel
6. Vorstand der TG
oben
Vorsitzender der TG:
Rolf Stump
Anschrift:
Neuerburger Str. 33, 54669 Bollendorf
Telefon:
06526/9335151
Email:
sonstige Mitglieder:
Carlo Richard (Stellv. Vorsitzender)
Manfred Mettel
Günter Faber
Wilhelm Schramer
©
7. Mitarbeiter des
DLR Eifel
in
Bitburg
oben
zuständige Abteilung:
Landentwicklung/Ländliche Bodenordnung
Anschrift:
54634 Bitburg, Westpark 11
Email:
landentwicklung-eifel@dlr.rlp.de
Gruppenleiter:
Fuchs, Beate
Sachgebietsleiter Planung und Vermessung:
Bender, Ruth
Sachgebietsleiter Verwaltung:
Ewertz, Joachim
Sachgebietsleiter Landespflege:
Linke, Olaf
Sachgebietsleiter Bau:
Jüngels, Helmut
Die örtliche Bauleitung und das Kassenwesen liegen in der Zuständigkeit des
VTG
8. Verfahrensdaten
oben
Verfahrensart:
Vereinfachte Flurbereinigung nach §86(1) Nr.1
Verfahrensgröße:
675
ha
Anzahl der Ordnungsnummern (Eigentumsverhältnisse):
514
Kosten:
Finanzierung:
beteiligte Gemeinden:
Bollendorf, Nusbaum, Wallendorf
9. Verfahrensbilder
oben
© DLR
©
DLR Eifel
www.landentwicklung.rlp.de
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10. Formulare und Merkblätter
Formulare - Merkblätter zum Ausfüllen und Ausdrucken
Planwunschtermin
Merkblatt Dauergrünland
Zustimmungserklärung der Eigentümer zur Aufteilung gemeinschaftlichen Eigentums
Vermessung und Abmarkung in Flurbereinigungsverfahren
Antrag auf Abmarkung
Vollmacht
Erklärung
Empfangsvollmacht
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