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Was passiert, wenn ich meinen Mehrfachantrag wegen Corona nicht fristgerecht abgeben kann (z. B. weil ich, Berater oder Personen bei der Behörde krankheitsbedingt ausfallen)? |  
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 Es gelten die aktuellen Fristen, der Antrag muss bis zum 16. Mai 2022 eingereicht werden. Bei späterer Abgabe des Antrags kommt es zu Kürzungen bzw. zu einer Ablehnung.
 
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| Stand: 01/13/2022 | Förderung   | zurück |  
 
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