Futtermittel-Hygiene-Verordnung - wichtige Hinweise

Stand: 03/14/2006
Autor: Detlef Groß, DLR Westerwald-Osteifel


Die Futtermittel-Hygiene-Verordnung ist seit 01.01.2006 in Kraft.
Wichtige Punke sind insbesondere die Aussagen zum Einsatz von Aminosäuren und Säuren zur Konservierung.

Details verbergen für RegistrierungRegistrierung
Alle Futtermittelunternehmer, d.h. auch Landwirte, Lohnunternehmer und -mischer, müssen sich zum 01. Januar 2006 registrieren lassen. Zuständig in Rheinland-Pfalz ist die ADD Trier. Eine Erleichterung. Die Registrierung erfolgt für Landwirte über den Agrarantrag.
Details verbergen für RückverfolgbarkeitRückverfolgbarkeit
von Futtermitteln sicherstellen heißt, dass die Art und Herkunft der Futtermittel zu dokumentieren ist. Hierzu genügen Lieferscheine und Rechnungen. Schlagbezogene Aufzeichnungen sind keine Pflicht!
Details verbergen für Der Hygienischer ZustandDer Hygienischer Zustand
der Fütterungsanlagen und Futterlager /-transport, hygienischer Zustand von Tränken und Tränkewasser, getrennte Lagerung der Futtermittel von Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und Desinfektionsmitteln ist vorgeschrieben. Dies gilt auch für Aufzeichnungen über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Details verbergen für BezugBezug
Landwirte dürfen Futtermittel nur noch von registrierten Futtermittelunternehmern beziehen. – Ausnahme hierbei ist die direkte Lieferung von Futtermitteln von Flächen unter 5 ha an örtliche landwirtschaftliche Betriebe (bis 50 km Entfernung). Achten Sie aber darauf, dass Ihr Lohnunternehmer, der z.B. bei der Ernte Silierstoffe einsetzt oder zur Erstellung Ihrer Futtermischungen eine mobile Mahl- und Mischanlage verwendet, registriert ist.
Details verbergen für FischmehlFischmehl
Zum Einsatz von Fischmehlhaltigen Mischfuttern mit weniger als 50% Rohprotein ist eine Registrierung, bei mehr als 50% Rohprotein eine Zulassung des Betriebes erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierzu unbedingt an die ADD, da dies auch Cross Compliance relevant ist.
Details verbergen für Einsatz von ZusatzstoffenEinsatz von Zusatzstoffen
Landwirte, die in ihren Futtermischungen Zusatzstoffe wie z.B. Propionsäure, oder freie Aminosäuren einsetzen, müssen zusätzlich ein so genanntes HACCP-Konzept (Verfahrensbeschreibung und kritische Kontrollpunkte) für den Einsatz dieser Zusatzstoffe erstellen.


Detlef.Gross@dlr.rlp.de     www.DLR-Westerwald-Osteifel.rlp.de