Vor dem Hintergrund der sich rasant verändernden gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen
für die Gestaltung der ländlichen Räume haben Bund und Länder die Leitlinien Landentwicklung beschlossen, in denen als Ziele die:
-Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft
-die Förderung der regionalen und gemeindlichen Entwicklung und
-der nachhaltige Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen definiert sind.

Als Umsetzungsinstrumente hierzu bieten wir an:
-das Integrierte ländliche Entwicklungskonzept,
-die Betreuung der Entwicklungsschwerpunkte,
-Bodenordnungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz den freiwilligen Nutzungsaustausch
-Boden- und Flächenmanagement zur Auflösung von Nutzungskonflikten, z.B. bei infrastrukturellen Großvorhaben, Konversion und Hochwasserschutz sowie projektbezogene Förderungen


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