Düngeverordnung (DüV) 2017 und deren Änderung 2020 im Gemüse- und Erdbeeranbau

Stand: 05/09/2023
Dienstleistungszentrum/Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (im folgenden kurz „DLR“ genannt)

Düngebedarfsermittlung (DBE) für Gemüse und Erdbeeren, Heil- und Gewürzpflanzen inkl. Ackerbau

Seit 2. Juni 2017 verlangt die Düngeverordnung (DüV) vor der Düngerausbringung eine schriftliche Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat.
Mit der seit 1. Mai 2020 gültigen Novellierung der DüV bleibt die Düngebedarfsermittlung in Ihren Grundsätzen bestehen. Nur der durchschnittliche Betriebsertrag ist seitdem nicht mehr 3-jährig sondern 5-jährig zu bilden.
Für die DBE stehen verschiedene Excelprogramme zur Verfügung.

Excelprogramm Betrieb DüV 2020

    In diesem Programm können alle Flächen eines Betriebes aufgenommen werden. Neben der DBE für Stickstoff und Phosphat bietet das Programm die Möglichkeit, auch alle anderen Dokumentationsvorgaben der DüV 2020 zu erfüllen:
    Nachdüngungsberechnung, Düngedokumentation, Mengenvorschläge Stickstoff, jährlicher betrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Gesamtbetrieb, nitratgefährdete Gebiete), laufende Kontrolle über die Einhaltung der 20%-igen Stickstoffreduktion in nitratgefährdeten Gebieten, Überprüfung der 160/80iger Regel und der gesamtbetrieblichen Obergrenze von 170 kg Gesamt-Stickstoff pro ha und Jahr über organische Dünger
    Systemvoraussetzung: Excel 2010 und höher. Mit älteren Excelversionen werden keine Auswahllisten angezeigt.
    Verwenden Sie bitte die Version ohne Makro mit 300 Eingabezeilen, wenn Ihr Rechner die Makrofunktion zum Zeilen einfügen und Sortieren nicht unterstützt. Denken Sie bei dieser Version daran, vor dem Ausdrucken den Druckbereich zu begrenzen!
  • Düngebedarfsermittlung Betrieb MIT MAKRO (XLSM)
  • Düngebedarfsermittlung Betrieb OHNE MAKRO (XLSX)
  • Erklärvideo zum Excel-Programm zur DBE (09:32 min) (YouTube-Kanal DLR RLP)

Excelprogramm Einzelkultur DüV 2017

    Mit diesem Programm kann nur für jeweils eine Kultur eine DBE für Stickstoff und Phosphat durchgeführt werden.
    Alle anderen Dokumentationsvorgaben der DüV 2020 werden nicht erfüllt!
    ACHTUNG! Am Ende eines Düngejahres müssen alle Düngebedarfsermittlungen und Düngeeinsätze zu einem gesamtbetrieblichen Düngebedarf und Nährstoffeinsatz = jährliche Gegenüberstellung zusammengefasst werden!
  • Excel 2010 und höher: Düngebedarfsermittlung Einzelkultur (XLSX)
    Achtung: Wenn keine Auswahllisten angezeigt werden z.B. bei Kultur, bitte PC-Anwendung für Excel 2003 und 2007 herunterladen
  • Excel 2003 und 2007: Düngebedarfsermittlung Einzelkultur (XLS)
  • Excel 2010 und höher: Gesamtbetrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (XLS)

Handschriftliche Erfassung


Die Düngebedarfsermittlung und der jährliche betriebliche Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Düngebilanz) können auch handschriftlich erfasst werden.
Entsprechende Textformulare finden Sie hier:

Düngebasisdaten


Die Düngebasisdaten enthalten alle Angaben, die für eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat nach DüV sowie für Kali und Magnesium erforderlich sind.

Merkblätter Düngebedarfsermittlung


Stoffstrombilanz (SSB) für Gemüse-, Sonderkultur- u. a. Pflanzenbaubetriebe


Mit der Düngeverordnung (DüV) vom 1. Mai 2020 entfällt nach vielen Jahren die Pflicht zur Erstellung eines Nährstoffvergleichs.
Stattdessen wird ein jährlicher gesamtbetrieblicher Düngebedarf und Nährstoffeinsatz (Düngebilanz) verlangt.
Hierfür kann das Tabellenblatt "Düngedokumentation" im Programm Düngebedarfsermittlung Betrieb (DüV 2020) genutzt werden.
Nach der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) 2017 sind jedoch seit 1.1.2023 auch Betriebe mit mehr als 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einer jährlichen Stoffstrombilanz verpflichtet.
Die erste SSB ist für das Kalenderjahr 2023 bis spätestens 30.6.2024 zu erstellen. Bis zur geplanten Novellierung der StoffBilV können pflanzenbauliche Betriebe folgendes Programm dazu verwenden:

Weitere Informationen der Dünge- und Wasserschutzberatung


Rechtsgrundlagen


Auskunft / Themenkarten


Weiterführende Literatur


Düngeseminare am DLR Rheinpfalz
BZL-Broschüre "Düngeverordnung 2020"
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat Anfang 2021 eine Broschüre zur neuen Düngeverordnung veröffentlicht. Die Broschüre informiert über die aktuelle Rechtslage und stellt vor, was sich für die Düngung und bezüglich der Aufbringungstechnik geändert hat. Die Broschüre beschreibt und erklärt Aufbringungsbeschränkungen, Sperrzeiten und Obergrenzen für organische Düngemittel. Ein Schwerpunkt sind auch die Informationen zu den Regelungen in mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten.
Außerdem informiert sie über aktuelle Aufzeichnungspflichten und Ordnungswidrigkeiten. Die Broschüre wurde mit maßgeblicher Unterstützung von Expertinnen und Experten der Bundesbehörden, der Bundesforschungseinrichtungen, der Landwirtschaftsministerien und der Beratungsorganisationen der Länder erstellt. Sie bietet damit eine komprimierte Zusammenfassung der wesentlichen Informationen zur aktuellen Düngeverordnung.
Die Broschüre wird über den BLE-Medienservice kostenlos als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Siehe BZL-Broschüre "Düngeverordnung 2020"

BZL-Broschüre "Effizient düngen - Anwendungsbeispiele zur Düngeverordnung"
Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) hat eine Broschüre zum Thema "Effizient düngen" veröffentlicht. Die Broschüre stellt verschiedene Maßnahmen vor und veranschaulicht das Thema anhand von Beispielbetrieben im Acker-, Gemüse- und Futteranbau sowie von Veredlungsbetrieben. Die Broschüre wird über den BLE-Medienservice kostenlos als PDF-Download zur Verfügung gestellt. Siehe BLZ-Broschüre "Effizient düngen"

Ansprechpersonen


Zuständige DüV-Berater beim DLR Rheinpfalz, Abteilung Gartenbau

Wasserschutzberatung Gemüsebau
Gemüseberatung
Erdbeeren- bzw Beerenobstberatung

Förderung von Investitionen


Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Investition neuer Maschinen, um die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung zu unterstützen. Gefördert werden die Anschaffung von Pflanzenschutzgeräten, von Maschinen und Geräten zur Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger sowie zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Neben einzelbetrieblichen Förderungen können erstmals auch Maschinenringe und Lohnunternehmen solche Förderungen erhalten. Weitere Informationen zum Gegenstand der Förderung siehe Pressemeldung des MWVLW vom 15.04.2020.
Die einzelbetrieblichen Förderungsprogramme werden verwaltungsmäßig für ganz Rheinland-Pfalz vom DLR Mosel (Bewilligungsbehörde) durchgeführt. Informationen zu den Antragsvordrucken von FIS, FISU und FÜM sind auf den Seiten des DLR Mosel zu finden. Zum Portal des DLR Mosel


Sebastian.Weinheimer@dlr.rlp.de     www.Düngeberatung.rlp.de